
Dienstleistungen
➪ Abklärung und Beratung
➪ Behandlungspflege (Medikamente, Injektionen, Wundbehandlung etc.)
➪ Grundpflege (Körperpflege, Mobilisation)
➪ Psychiatrische und psychogeriatrische Pflege
Wir sind berechtigt, sämtliche Leistungen zu Lasten der obligatorischen Grundversicherung der Krankenkasse abzurechnen. Nach ärztlicher Verordnung der ambulanten Pflege, rechnen wir mit der Krankenkasse auf direktem Weg ab. Der gesetzlich vorgeschriebene Selbstbehalt von 10% geht zu Lasten des Klienten.
Unsere Leistungen werden von allen Krankenkassen anerkannt.
(Gemäss Artikel 7 der Krankenpflege-Leistungsverordnung)
Bei Bedarf vermitteln wir unseren Klienten zusätzliche Dienste wie Mahlzeitendienst, Haushaltshilfe, Transportdienst etc.